Grillen auf Balkon mit Holzkohle | Erlaubt oder verboten?

Grillen ist mehr als nur die Zubereitung von Fleisch oder inzwischen auch vegetarischer oder veganer Kost. In Deutschland ist der aus den USA stammende Trend längst zu einem Teil Kultur geworden. So schlägt im Sommer häufig an Gartenzäunen der exquisite Geruch von Holzkohle und gegrillten Speisen entgegen.

Was aber macht man, wenn man keinen Garten hat? Darf man auf dem Balkon grillen und was gibt es dabei zu beachten?

Darf ich auf dem Balkon grillen?

Firmen wie Landmann haben die Nachfrage nach einem Tischgrill bzw. Balkongrill erkannt und entsprechende Modelle auf den Markt gebracht. Doch ist das auf dem Balkon auch erlaubt? In Berlin führt dieses Thema besonders häufig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten, die vor Gericht landen.

Das sagt das Mietrecht zum Balkongrill

In einer Mietwohnung ist die Benutzung eines Grills grundsätzlich nicht verboten, also erlaubt. Doch das Wörtchen grundsätzlich bedeutet im Juristischen, dass etwas nicht ausnahmslos gilt. Ausnahmen wie Einschränkungen beim Grillen oder ein Verbot finden sich möglicherweise im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Verstößt ein Mieter dagegen, kann es zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zu einer außerordentlichen Kündigung kommen.

Abgesehen von vertraglichen Klauseln zum Grill, gehört es zu den Pflichten des Mieters, andere Mieter nicht zu stören. Das kann das Grillen mit Holzkohle zum Problem machen, denn die Rauchentwicklung könnte einen Störfaktor für die Nachbarn darstellen.

Balkon Mehrfamilienhaus Fassade

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon nicht verboten.

Darf ich als Wohnungseigentümer auf meinem Balkon grillen?

Auch als Wohnungseigentümer unterliegt man Gesetzen. Wie zum Beispiel dem § 14 Nr. 1 WEG, das den Eigentümer verpflichtet, von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Soll heißen: Störungen sind zu vermeiden.

Insofern sollte man als Wohnungseigentümer den Balkongrill auf der nächsten Eigentümerversammlung thematisieren.

Tipps für den Grillabend auf dem Balkon

Befindet sich keine Klausel im Mietvertrag oder in der Hausordnung, stehen zunächst keine vertraglichen Regelungen dem Grillvergnügen entgegen. Um den Hausfrieden zu wahren, sollte man vorab noch mit seinen Nachbarn sprechen. Nachbarn werden normalerweise nämlich ungern von Rauch oder Lärm überrascht. Nach dem Grillen sollte Asche mit dem Aschesauger oder Grillsauger entfernt werden.

Eine gute Möglichkeit, sofern einem die Nachbarn sympathisch sind, ist es, sie einfach zum Grillen einzuladen. Das ist auch eine Chance, seine Nachbarn besser kennenzulernen und begründet möglicherweise eine gute Freundschaft. Denn wer zusammen gegrillt hat, hat bereits ein positives gemeinsames Erlebnis.

Das sagt der Rechtsanwalt

In dem Video der Kanzlei WBS wird noch einmal zusammengefasst, was in einer Mietwohnung erlaubt ist. Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert anhand von Beispielen, ab wann das Grillen auf dem Balkon nicht mehr erlaubt ist.

Zum Beispiel bei einer Geruchsbelästigung oder beim Eindringen des Rauches in bestimmte Räume. Wer juristisch auf der sicheren Seite sein möchte, dem empfiehlt er einen Elektrogrill. Auch auf verschiedene Rechtsprechung zu Häufigkeit, Ankündigungen und dem Grillen mit Holzkohle geht er ein.

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Fazit

Wer den auf dem Balkon grillen möchte, sollte sich zuvor den Mietvertrag und die Hausordnung gründlich durchlesen. Ist dort nichts festgeschrieben, sollte man das Vorhaben bei den Nachbarn ankündigen. Selbst wenn ein Nachbar nicht einverstanden ist, kann man sich im direkten Gespräch eventuell auf einen Kompromiss verständigen.

Wenn sich aus dem Vertrag nichts ergibt und die Nachbarn nichts dagegen haben, darf gegrillt werden. Die Rücksichtnahme ist dabei immer geboten.

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